Wie werde ich Angler?
Zunächst muss eine staatliche Fischereischeinprüfung absolviert werden. Nach der bestandenen Prüfung kann ein entsprechender Fischereischein im Landkreisamt Köthen oder im Bürgerbüro käuflich erworben werden. Erst mit diesem gültigen Dokument besteht die Möglichkeit auf eine Mitgliedschaft in einem Anglerverein. Mit dieser Mitgliedschaft erhält man einen Fischereierlaubnisschein für eine beangelbare Gewässerfläche von rund 13.000 ha in Sachsen – Anhalt (von Salzwedel bis Zeitz).
Entsprechend des Landesfischereigesetzes von Sachsen – Anhalt sind folgende Fischereischeinprüfungen möglich:
- Fischereischeinprüfung
- Jugendfischereischeinprüfung
- Friedfischfischereischeinprüfung
1. Fischereischeinprüfung
Diese Prüfungsform ist erst ab dem 14. Lebensjahr möglich. Sie umfasst das Friedfisch- und Raubfischangeln mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Die Prüfungen werden im Landkreis Anhalt – Bitterfeld in den Monaten März und Oktober durchgeführt. Eine Anmeldung und eine Entrichtung der entsprechenden Prüfungsgebühr erfolgt mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin im Landkreisamt oder im Bürgerbüro Köthen.
Die Zulassung zur Prüfung ist abhängig von einem 30 – stündigen Pflichtlehrgang. Folgende Vereine führen diese Lehrgänge durch:
- Angelverein Zerbst e.V.
- Kreisangelverein Bitterfeld e.V.
- Angelverein AC 66 Köthen e.V.
- Regionalverband Fuhnetal e.V.
Dieser Fischereischein wird in allen Bundesländern Deutschlands anerkannt.
2. Jugendfischereischeinprüfung
Die Jugendfischereischeinprüfung berechtigt nur zum Friedfischangeln. Diese Prüfung kann in einem Alter zwischen 8 und 17 Jahren abgelegt werden. In einem mündlichen Prüfungsgespräch werden die Fähigkeiten zum waidgerechten Angeln abgefragt. Auch diese Prüfung kann in den 4 zugelassenen Angelvereinen durchgeführt werden.
Der Regionalverband Fuhnetal e.V. führt diese Prüfung in den Monaten März, Juni und Oktober in Görzig durch und bietet einen 6 – stündigen Lehrgang an.
Dieser Jugendfischereischein wird ebenfalls in ganz Deutschland anerkannt.
3. Friedfischfischereischeinprüfung
Für diese Prüfungsform gelten die gleichen Bedingungen der Jugendfischereischeinprüfung. Allerdings ist das Prüfungsalter ab 18 Jahren. Der Friedfischfischereischein berechtigt nur zum Angeln in Sachsen – Anhalt.